Nuthe-Nieplitz-Niederung

Es bewegt sich was!
Könnte dies ein Weg sein Moore zu erhalten, ohne “nasse Enteignung”?

 

Frieden am umkämpften Wehr

Schutz für Moor und Häuser: Stauhöhe am Tremsdorfer Königsgraben bestimmt jetzt ein Beirat im Konsens / Zweites Wehr soll Ortslage entlasten
titelt die MAZ am 12.01.2013

 

Neues Wehr öffnet Tor für Moor-Projekt

Für ein neues Wehr beantragt der Landschaftsförderverein Fördermittel beim LELF. Es soll zur Entlastung Tremsdorfs dienen. Finanziert aber wird es aus dem Topf, aus dem die Wiedervernässung finanziert wird. Deshalb wundert es nicht, dass seine Ausmasse es als zentrales Stauwerk für die Wiedervernässung ausweisen.
Tremsdorf könnte man auf altbewährte Art von der Wasserhaltung in den Wiesen abkoppeln. Die Instandsetzung der bestehenden Spindelstauwerke würde nur ein Bruchteil kosten.

Schutz für Moor und Häuser titelt die MAZ vom 15.3.2013 und am 9.4.2013 schreibt die MAZ „Neues Wehr öffnet Tor für Moor-Projekt“

 

Die detaillierte Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie ist weiter unten nachzulesen. Vorab dies:

Nass-forsche Enteignung

Eine Vernässung der Ungeheuerwiesen sei unumgänglich, die Gegend in 20 Jahren landwirtschaftlich sowieso nicht mehr nutzbar – so berichtete die Presse im Oktober 2012 das Fazit einer Machbarkeitsstudie. Diese hatte der Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederungen (LFV NNN) zur Unterstützung des eigenen Vernässungsprojekts in Auftrag gegeben und bewertet sie auch selbst. Mit diesem Ergebnis kann der Verein nun an EU Fördermittel gelangen und weiter Land aufkaufen.
Jedoch: Diese Studie lässt die Folgen für Flora und Fauna außen vor und übergeht die Eigentumsverhältnisse. Tatsächlich enthält diese Machbarkeitsstudie nur den hydrologischen Teil, sie ist nicht vollständig, entspricht nicht der eigenen Leistungsbeschreibung: Die Ergebnisse zur wirtschaftlichen Folgen und Haltung der Eigentümer, die die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt untersucht hatte, sind nicht veröffentlich worden.

Welche Konsequenzen hat eine großflächige Vernässung für die zwölf Betriebe, die diese Flächen heute bewirtschaften? Wie viele Arbeitsplätze fallen durch Vernässung weg? Wie viele weitere Betriebe sind in der Folge gefährdet? Beispielsweise können die Reiterhöfe der Gegend nicht mehr versorgt werden, diese müssen Heu aus Sachsen und sogar aus Tschechien beziehen. Diese Transportkosten gefährden den Fortbestand auch dieser Betriebe.

Die in den letzten Jahrzehnten aufgebaute touristische Infrastruktur mit Arbeitsplätzen im Gastgewerbe und bei Zulieferern ist in Gefahr. Naturgemäß folgt der Vernässung eine Gnitzen- und Mückenplage. Das zeigen vergangene Jahrhunderte: Erst mit dem Rückgang der Moore verschwand in den 1960er Jahren die Malaria aus Deutschland. Diese Plage wird Wanderer, Reiter und Touristen vertreiben – nicht zu vergessen, die Menschen, die in den Dörfern rund um das Vernässungsgebiet wohnen. Als „nicht mehr lebenswert“ bezeichnen die Bewohner ihre Situation am Rande des Kieshofer Moores – einem Vernässungsprojekt bei Greifswald: Die massive Zunahme von Gnitzen und Mücken ist auf den dauernassen Boden zurückzuführen, das bestätigt ihnen ein biologisches Gutachten.

Bei jeder öffentlichen Diskussion versichert der LFV NNN, man werde dieses Projekt nur im Einvernehmen mit den Betroffenen durchführen. 43 betroffene Eigentümer haben aber unterschrieben, dass sie nicht bereit sind, ihr Land für eine Vernässung herzugeben. Seit einem Jahr ist also bekannt, dass das „Einverständnis der Betroffenen“ nicht zu erreichen ist – warum werden dann Hunderttausende für eine Machbarkeitsstudie ausgegeben? In der Presse lasen sich die „Ergebnisse“ so, als ob eine Vernässung unumgänglich und die Grundstücke sowieso bald nicht mehr wirtschaftlich nutzbar seien. Sollen mittels „Studie“ widerspenstige Eigentümer verschreckt und zum Verkauf genötigt werden?

Die BI ProKuLa verwahrt sich gegen diese „nassforsche“ Enteignung. Werden beispielsweise feste Bauwerke in den Wasserfluss installiert, kann auf ausgedehnte Niederschläge nicht mehr reagiert werden. ProKuLa empfiehlt deshalb eine kleinteilige Stauhaltung in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband und den Landnutzern. Ein wissenschaftliches Monitoring sollte diese Vorgehensweisen innerhalb der nächsten zehn Jahre begleiten. So bleibt Raum für neue Erkenntnisse.

 

Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie Moorschutz Königsgraben – Ungeheuerwiesen

von Dr. Manfred Roschke

Zusammenfassung:
Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist auf den einseitigen Moorschutz um die Ungeheuerwiesen ausgerichtet, ohne die Folgen für die Kulturlandschaft und die Menschen in dem Gebiet zu betrachten. Zum Schutz der Moore ist eine Vernässung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen. Dafür sind erhebliche Investitionen für Umbaumaßnahmen, die Errichtung von Bauwerken und der Aufkauf von Flächen aus Steuermittel notwendig. Gleichzeitig wird auf diesen Flächen die weitere Erzeugung von Biomasse für die regionale Versorgung bzw. die Energieherstellung verhindert, das wird von uns abgelehnt, die Begründung dafür ist den nachfolgenden Anmerkungen zu entnehmen.

Ziel der Machbarkeitsstudie sollte es sein, Szenarien und Maßnahmen für eine Verbesserung des Moorschutzes, deren Auswirkungen und ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Parallel dazu war durch die Landgesellschaft Sachsen Anhalt zu untersuchen,
welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen sich für Nutzung und Eigentum ergeben; dieser Teil der Machbarkeitsstudie liegt bisher nicht vor.

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie wird untersucht, wie sich verschiedene Szenarien einer Vernässung der Ungeheuerwiesen auf den Schutz der hier vorliegenden Moorkörper auswirken. Die nachhaltigen Wirkungen auf den Naturhaushalt insgesamt, insbesondere den Wasserhaushalt, den Erhalt der Kulturlandschaft, Naherholung und Tourismus sowie Anwohner, Gewerbetreibende und Landwirte im Gesamtgebiet der Nuthe-Nieplitz–Niederung werden in diesem Zusammenhang nicht betrachtet.
In einer aufwändigen und sachkundigen Arbeit wurde untersucht, welche Maßnahmen zur Erhaltung des Moorkörpers und deren Randzonen in ihrer Gesamtheit notwendig sind. Eine wesentliche Grundlage für die Bearbeitung des Themas waren die Untersuchungen zur Komplexmelioration dieses Gebietes in den 70iger und 80iger Jahren. Darin wurde schon nachgewiesen, dass durch frühere starke Bewirtschaftung, vor den1970er Jahren, hohe Lagerungsdichten und Zersetzungsgrade sowie Schrumpfungen des Moorkörpers verursacht worden sind. Für den Zeitraum von 1974 bis 2008 wurde auf der Grundlage von Messungen und Berechnungen ermittelt, dass während dieser Zeit der Moorkörper auch bei unterschiedlicher Bewirtschaftung in seiner Mächtigkeit insgesamt stetig abgenommen hat. In Auswertung vorliegender Literatur, insbesondere der Universität Greifswald, wird gefolgert, dass auch bei fortgeführter extensiver Bewirtschaftung der Flächen mit einem Moorabbau zu rechnen ist. Zur Erhaltung des Moorkörpers wird daher eine Vernässung auch angrenzender Flächen für unerlässlich gehalten.
Von der insgesamt vorhanden Gesamtfläche der ausgewiesenen Versumpfungs-/
Verlandungsmoorstandorte (ohne regional bedeutsame Quellmoorbereiche) von 774 ha sollen 345 ha Vorrang zum Moorschutz ohne Nutzung und weitere 226 ha, mit einem ganzjährigen Grundwasserstand von 0,1 m unter Flur, gehalten werden. Auf diesen Flächen ist, entgegen den Aussagen der Studie, auch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich. Eine „Uneingeschränkt weitere bisherige Nutzung bei Akzeptanz von weiterem Moorverlust“, wie in der Machbarkeitsstudie ausgewiesen, soll auf 203 ha beibehalten werden. Hierbei wird nicht erwähnt, dass die bisherige Nutzung schon naturnah extensiv durchgeführt wird.

Um den Moorverlust zu stoppen, soll der Königsgraben insgesamt auch zur Aufstauung von Wasser genutzt, Zuflussgräben abgedichtet bzw. teilweise verfüllt werden. In Ergänzung dazu sind Stauwerke zur Wasserregulierung und Entwässerungsmöglichkeiten für die Orte zu errichten.

Das gemeinsame Ziel aller Betroffenen sollte es sein, die vielfältige Kulturlandschaft einschließlich der Moore zu erhalten und das Gesamtgebiet naturnah, sozialverträglich und wirtschaftlich zu entwickeln.
Kleinteilige Maßnahmen zum Schutz der Moorkörper sollten zwischen den Partnern abgestimmt werden, dazu können die Erkenntnisse der Studie eine wertvolle Hilfe leisten.

 

Einzelne Aussagen kritisch betrachtet:

S.6: „Es wird keine Erhöhung (des Blankensees) über die maximale Stauhöhe geplant aber die ganzjährige Stauhaltung auf diesem Niveau gefordert.“
Das heißt, der höchste Wasserstand soll das ganze Jahr beibehalten bleiben.

S. 6: „….dass der Grundwasserstand auch in Trockenperioden nicht mehr als 0,10 m unter das Geländeniveau absinkt.“
Um diesen Grundwasserstand zu halten, muss entweder in den Herbst- bis Frühjahresmonaten eine Überstauung oder eine gezielte Zuführung von Wasser (woher?) in den Trockenperioden erfolgen.

S. 8: Hinsichtlich der Höhe der Jahresniederschläge sowie in der Vegetationsperiode im Raum Beelitz wird auf Ergebnisse von 1901 bis 1950 verwiesen. Inzwischen sind mehr als 50 Jahre vergangen und es gibt Langzeitergebnisse aus den Jahren 1980 bis 2010 auch hinsichtlich Niederschlagsverteilung und Temperatur. Hier wäre genaueres Recherchieren notwendig gewesen.

S. 8: Hinweis: Für die zu erwartenden „natürlichen Vegetation … im Landkreis (wird) für die Nuthe-Nieplitz-Niederung auf die Biotopeinheiten Röhrichte, Riede, Grauweiden-Gebüsche, Moorbirken-Bruchwald sowie Moorbirken-Schwarzerlen-Sümpfe.“ verwiesen.
Frage: Sollen so die überfluteten Flächen aussehen?

S. 9: „Durch Nährstofffreisetzungen aus der Moordegradation müssen
die Wiesen angesichts von Nährstoffzeigern als nährstoffreich eingestuft werden.“
Diese Aussage hätte mit Ergebnissen belegt werden müssen.

S. 18, Tab. 1: In der Einladung zur Informationsveranstaltung am 24.07. werden Landwirte und Gemeinevertreter darum gebeten, „….keine weiteren Personen mitzubringen.“

S. 20: Hinweis: In den Bodenuntersuchungen der 1970er Jahre wurden bereits auf die hohen Lagerungsdichten und Zersetzungsgrade sowie Schrumpfungen und Sackungen der Moorkörper hingewiesen, die durch frühere starke Bewirtschaftung verursacht wurden.

S. 22, Tab. 2: Die Richtwerte für Grundwasserflurabstände für landwirtschaftliche Nutzung von Niedermooren sind nicht, wie dargestellt „historisch“ sondern sind die nach wissenschaftlichen und technischen Anforderungen die heute erforderlichen.

S. 26: Auf S. 20 wurde auf eine künstliche Erhöhung bzw. Auffüllung des Bodens vor- wiegend in den Senken im Rahmen der Komplexmelioration auf schätzungsweise bis zu 0,10 m hingewiesen, hier wird plötzlich daraus: „Ein Aufschlag von 0,15 m wurde den Höhenpunkten 1954 und 1974 zugerechnet, …“

S. 27: Schon vor 1990 wurden große Teile dieser Flächen naturnah, d.h. mit eingeschränkter Düngung, aber mit abgestimmten Wasserregime bewirtschaftet und es gab eine standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung, keine ausgesprochen „intensive Landwirtschaft“.

S. 31: Was soll „Die Abbildung zur klimatischen Wasserbilanz“, ohne Angabe von Daten ist diese nicht nachvollziehbar!

S.32: Aus der Darstellung der Tab. 7 lässt sich nachweisen, dass während der Wachstumsperiode der Gräser mit einer Verdunstung von 340 mm/a zu rechnen ist.
Diese Wasserspiegelabsenkung ist aber wesentlich höher, wenn statt landwirtschaftlicher Pflanzen Paludikulturen angebaut werden, deren Evaporation in etwa doppelt so hoch zu veranschlagen ist.

S.33: Um einen Wasserstand von 0,1 m unter Flur zu halten wird zeitweilig ein Wasserstau von 30-40 cm bzw. von 5 cm (in nassen Jahren) über Flur erforderlich. Hier wird allerdings verschwiegen, dass ein Anstau von nur 5 cm rein theoretisch ist, da niemand weiß, wie sich das Wetter in den nachfolgenden Monaten entwickelt. Daher ist zu befürchten: „Die zentralen Moorbereiche stehen dann allerdings in durchschnittlichen Jahren dauerhaft unter Wasser.“

Die mit einer Überstauung verbundenen Folgen wie Methanemissionen, Insekteninvasionen, Verdrängung von Futtergräsern durch Seggen, sowie der „Bärendiest“ für die Wiesenbrüter werden verschwiegen.

S. 35: „Etwa 250 bis 300 ha der Niederung weisen auch im Sommer flurnahe Wasserstände auf, die eine Nutzung erheblich erschweren.“
Dagegen wird die Naturschutzfläche mit 345 ha ausgewiesen.

S. 44: „Niederschlagsdefizite in kalten Jahreszeiten (Winter) mit eventuell anhaltendem
Frost sind hingegen unkritisch.“
Diese Aussage ist nur dann richtig, wenn mindestens die Wassersättigung des Bodens im Winter hergestellt wurde.

S.46: „Neben den erfolgten Sackungserscheinungen schreitet die weitere Degradation des Moorbodens (vgl. Kapitel 2.2, Abbildung 1&2) voran. Die erfolgten Moorbohrungen zeigten deutlich, dass ein grobporiger Torfboden, wie er ohne anthropogene Eingriffe ausgeprägt sein dürfte, kaum noch vorhanden ist. Dieser Zustand war bereits zu Beginn der Meliorationsplanungen 1974 bekannt und beschrieben (vgl. Kapitel 4.1). “

S. 48/49: Ursachen und Wirkungen werden ins Gegenteil verkehrt. Geringe Futterqualitäten und –mengen, geringe Befahrbarkeit, Stauwassersituationen sind Auswirkungen zu hoher Wasserstände und nicht die Ursachen, die eine weitere landwirtschaftliche Nutzung der Flächen infrage stellen.
Ob ein notwendiger Umbau des Grabensystems zur Erhaltung landwirtschaftlichen Nutzung, wie beschrieben, tatsächlich notwendig ist, wäre zu prüfen.

S.54:“ Stabil hohe Wasserstände sorgen für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit….“
Diese Aussage ist falsch!
Bodenfruchtbarkeit ist ein Maß für die Ertragfähigkeit eines Standortes. Bei standortangepasster Bewirtschaftung findet eine Humifizierung zur Reproduktion der organischen Substanz insbesondere unter aeroben Bedingungen in mineralischen Böden statt, hier sollten die Autoren sorgfältiger recherchieren.

S. 54: Bei den Folgen einer Wiedervernässung wäre auf extrem hohe Methanemissionen sowie auf die Verdrängung von Nutzflanzen und „die Entwicklung von standorttypischer
Vegetation“(vgl. S. 8) hinzuweisen.

S. 55 bis 57: die Ableitung von Maßnahmen, wie hier beschrieben, sollte differenziert ausgewiesen und mit den Betroffenen beraten werden. Dabei sind auch die Auswirkungen für die weitere Nutzung auch über das abgegrenzte Gebiet hinaus zu prüfen.

S. 60: Der Bau von Gräben und die Errichtung von Staubauwerken bzw. die punktweise Verfüllung von Binnengräben müssen vorher auch mit den Betroffenen besprochen, danach konzipiert und mit ihren Auswirkungen hinsichtlich Machbarkeit und betriebswirtschaftlich und ökonomisch bewertet werden.

S. 67/68: „Als Lösung steht zum einen der Aufkauf der wieder vernässten Flächen durch den Förderverein und die damit verbundene Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in Naturschutzfläche zur Diskussion.“
Daraus geht hervor: Erst Vernässung – dann Kauf der Flächen und das aus Steuermitteln!

 

Fazit:
Die Umsetzung vorgelegter Machbarkeitsstudie erfordert eine vorheriges Planfeststellungsverfahren, eine Einbeziehung aller Betroffenen, insbesondere der Eigentümer der Flächen sowie eine Überprüfung der sozialen, wirtschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen auf das Gesamtgebiet.

Dr. M. Roschke
Seddin, den 19.11.2012

 

Was bisher geschah…

Vernässt werden die “Ungeheuerwiesen” im Dreieck zwischen Blankensee, Tremsdorf und Stücken südwestlich von Berlin. Obwohl die Besitzer der vernässten Grundstücke dem Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederungen (LFV-NNN) schriftlich mitteilten, dass sie nicht gewillt sind, ihre Grundstücke zu verkaufen, wird die Vernässung weiter getrieben. Es fehlt demnach die rechtliche Grundlage für diese Eingriffe.

Durch die Ungeheuerwiesen führt der Königsgraben. Wo dieser in die Nuthe mündet, hat der LFV-NNN ein neues Wehr errichtet, das “Schäferwehr”, so dass sich das Wasser im Königsgraben staut und ebenso in allen damit verbundenen Entwässerungsgräben zum Stehen kommt. Das Leben darin stirbt ab, Forellen, Flusskrebse, Muscheln verschwanden innert weniger Jahre.

Auf den Ungeheuerwiesen bilden sich Seen und Pfützen, sie können nur noch partiell landwirtschaftlich genutzt werden.

Massiv betroffen sind aber die Bewohner von Tremsdorf, bei ihnen reicht das Wasser bis an die Haustür, steht in Kellern, verursacht Mückenplagen und enorme wirtschaftliche Schäden.


Foto: Wiesen, die Störche und Kiebitze, Kühe und Pferde ernährten, sind jetzt Morast und Schilfwüsten.
Tremsdorf war berühmt wegen seiner Vogelwelt – nicht zuletzt deshalb wurde dieses Gebiet nach der Wende unter Naturschutz gestellt. Zwei mit EU-Mitteln geförderte Programme – das Wiesenbrüter– und das Moorschutzprogramm – haben diese Artenvielfalt vernichtet.
Berichte, wie dies im Einzelnen geschah, finden sich auf dieser Website in den Themen-Artikeln.