Müggelspree

Seit einigen Jahren sind Wiesen und Weiden im LSG „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“  regelmässig überflutet.

Die “ökologische Aufwertung” der Müggelspree ist eine der Ausgleichsmaßnahmen für das Güterverkehrszentrum Freienbrink und wurde maßgeblich durch das Projekt finanziert. Die IPG (Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH) entwickelt und vermarktet im Auftrag der LEG dieses Logistikgebiet.

Das überflutete Gebiet liegt östlich von Berlin, im Dreieck zwischen Erkner-Fürstenwalde-Spreehagen, siehe Karte.

Es gibt Foren und eine private Homepage von Betroffenen: http://www.spreemuecke.de
Diskussionen zu Müggelspree-Hochwasser und Hintergründe im Forum
Neuste Ergebnisse berichtet die BI hier: www.hochwassernet.de

 

Was bisher geschah…

Für Aussenstehende kann ein Blick in die lokalen Zeitungen hilfreich sein, um die Abläufe zu verstehen.

Eine Kurzfassung bringt hier “Neues Deutschland” am 2.4.2012
»Überflutet ohne Ende – Die Hochwasser entlang der Müggelspree nehmen überhand.

Die Märkische Oder Zeitung dokumentiert ab 2008, was die Bewohner durchmachen und wie sie immer wieder versuchen, sich Gehör zu verschaffen, so die MOZ vom 14. Oktober 2008: »Schuld seien zum einen eine verfehlte Flusswasserführung und dass der Wasser- und Landschaftspflegeverband (WLV) “Untere Spree” seiner Arbeit zum Beispiel zur Binnen-Entwässerung und der Entkrautung der Gräben nicht nachkomme. Und oberhalb von Hartmannsdorf stünde ein Großteil der Flächen seit der Altarm-Anschlüsse im Bereich Mönchwinkel ganzjährig unter Wasser, so Schmohl«.

Am 11.12. 2008 berichtet die MOZ, dass in Erkner und Hartmannsdorf viele Häuser unter Wasser stehen.
»Spreenhagens Bürgermeister Bernhard Baumann sagt „Alle, die einen Keller haben und in der Nähe der Spree wohnen, haben Wasser im Keller.“ Zwischen Hangelsberg und Neu Zittau, so schätzt er, gibt es „einige hundert Betroffene“.
Bernert sieht die Ursache des Hochwassers darin, dass die Gräben der Umgebung verkrautet seien. Auch die Uferbefestigung der Spree sei schlechter geworden, sodass der Fluss verlande und überschüssiges Wasser nicht mehr aufnehmen könne.«

Zwei Jahre später titelt die MOZ: »Hochwasser vernichtet Wiesen und Weiden.
Die Spree steigt weiter. Die Kreisverwaltung hat Landwirte angewiesen, Tiere und Technik von angrenzenden Wiesen zu nehmen. „Wo sollen sie denn hin?“, fragen sich Unternehmer zwischen Neu Zittau und Fürstenwalde. „Und was sollen wir füttern?“ (..) „Wir wissen nicht, wie es weitergeht“, sagt er. Die Grasnarbe sei vernichtet, alles voll „Moder und Unrat“. Seit einem Monat füttere er Heu zu. „Ich habe kein Futter für den Winter mehr“, sagt Stief. Seit 37 Jahren betreibt er Landwirtschaft in und um Spreenhagen. „So schlimm, wie dieses Jahr, war es mit dem Hochwasser noch nie“, sagt er. (..)

Bei Kirchhofen und Hartmannsdorf sei längst alles überflutet. Selbst in Neu Hartmannsdorf bekommen Kühe und Kälbchen nasse Füße. Noch schlimmer trifft es Volker Schmohl, mit seinen 800 Tieren. „Der Betrieb Dr. Lehmann muss wahrscheinlich aufgelöst werden“, sagt er. An die Rinder komme er nicht mehr ran. „Aber darum sollen sich die kümmern, die das Hochwasser verursachen“, sagt er mit Blick auf das Landesumweltamt.«
Drei Monate später startet die BI “Müggelspree” eine Befragung der Anwohner, um »die Schwere der Betroffenheit zu ermitteln und „ein Gegengewicht zu den Behörden zu schaffen“, so Fritsch. Um möglichst viele Menschen zur erreichen, verteilten die acht aktiven Mitglieder der BI kürzlich über 1000 Handzettel: „Hochwasserbetroffene wehrt Euch!!!“, ist die A-4-Seite überschrieben. Als Ursache des Wasserproblems wird die Renaturierung der Müggelspree angeführt.
Seit Jahren klagt der Neu Zittauer Landwirt Volker Schmohl in dieser Sache. Nun bereitet er eine Sammelklage vor. Zwar trete er „noch nicht“ in der Bürgerinitiative in Erscheinung. Jedoch sollten die gesammelten Namen „eventuell als Background für die Klage genutzt werden“, sagt Martin Fritsche. Ein erstes Ziel der BI sei es, Bürger, Wasserverbände und Landesumweltamt an einem runden Tisch zu bekommen.« schreibt die MOZ am 11.1.2011

»Mit dem Hochwasser steigt die Wut«
stellt die MOZ vom 13.1.2011 fest: Auf einer Versammlung zitiert Dieter Lahode von der BI “Müggelspree” aus dem Konzept zur Renaturierung der Müggelspree, in der die beklagten Punkte zum Plan gehören, nämlich »”Ausschluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf dem größten Teil der Fläche“, das „Anheben des Wasserstandes an der Großen Tränke um 55 Zentimeter“ und das Unterlassen von „Krautung und Entfernung von Totholz“, waren einige der Punkte. „Dafür haben Sie definitiv kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt“, warf er dem Vertreter Landesumweltamtes vor.«
Der Regionalleiter des Landesumweltamtes, Wolfgang Genehr, beruhigt: Man habe von diesem Konzept Abstand genommen und nur zwei Altarme der Spree geöffnet. Die BI kontert: „Mit der Zerfaserung des Konzeptes will man das Planfeststellungsverfahren umgehen.“
Die BI legt einen Katalog mit rund 20 Forderungen vor: »So soll etwa durch das Wehr Große Tränke weniger Wasser gelassen werden, das Speichervolumen der Talsperre Spremberg ausgenutzt werden oder Akteneinsicht in geplante Renaturierungsmaßnahmen des Landschaftspflegeverbandes gewährt werden. Dies fordert auch Landwirt Volker Schmohl seit Jahren.«

Nach einer Pause von 16 Jahren wird an der Müggelspree endlich eine Gewässerschau durchgeführt.
1100 Hekatar bewirtschaftet Landwirt Volker Schmohl – 800 Hektar davon sind die meiste Zeit überflutet. Die MOZ vom 28.3.2012 zitiert ihn »Durch die Reaktivierung der Altarme und das Einbringen von Furten sinke die Fließgeschwindigkeit, bilde sich an den Stellen ein Rückstau. Das Wasser auf den Wiesen steigt, was seine landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr nutzbar macht. „Die Staustufen müssen wieder raus.“

„Zwischen Neu Zittau und Freienbrink wird derzeit das Profil des Flussbettes vermessen, werden Erhöhungen festgestellt sowie die Mengen, die rausgeholt werden müssen. „Zudem werden die Kosten kalkuliert“, sagt Hentschel. Mitarbeiter vom Kreis-Umweltamt. Der gesamte Flusslauf müsse kontinuierlich gekrautet werden. „Das ist aber nicht in einem Jahr zu schaffen, vom Aufwand her und auch von den Finanzen.“«

 

Klage wegen Verletzung der Pflicht zur Gewässerunterhaltung

Zu der Klage von Landwirt Volker Schmohl veröffentlich das OLG Brandenburg: “Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB wegen einer Verletzung der Pflicht zur Gewässerunterhaltung” den Text auf dieser Seite des Städte- und Gemeindebund Brandenburg.